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Lexikon

Kaum eine Branche erfindet derart schnell immer neue Fachbegriffe. Hier ist die Gelegenheit, deren genaue Bedeutung zu erfahren. Sie können nicht nur nach etlichen Begriffen aus der gesamten Werbebranche suchen. Vielmehr können Sie Ihr Wissen weitergeben, indem Sie selbst einen Lexikoneintrag verfassen.

Patentanwaelte 

  • 30.11.2001 10:09

Geschmacksmuster

Design kann als sogenanntes Geschmacksmuster beim Patentamt geschützt werden, wobei es auf die Gesamtheit der den Augensinn ansprechenden Merkmale ankommt. Technische Merkmale sind hierbei ohne jegliche Bedeutung.

Voraussetzung für die Eintragung ist die Neuheit und Eigentümlichkeit des Designs. Wurde das Design bereits veröffentlicht, ist die Neuheit i.d.R. nicht mehr gegeben. Es gilt allerdings für den Urheber/Anmelder eine Neuheitsschonfrist von 6 Monaten.

Die Schutzdauer beträgt zunächst 5 Jahre ab dem Anmeldetag und kann auf maximal 20 Jahre verlängert werden.

Das Gebrauchsmuster verleiht dem Urheber/Inhaber das ausschließliche Recht, ein gewerbliches Muster oder Modell ganz oder teilweise nachzubilden.

 
BECK & RÖSSIG - EUROPEAN PATENT ATTORNEYS
81541 MÜNCHEN

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